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Hafenmeister
Technisches Transparenzregister

Datenexport und Anbieterwechsel

Diese Übersicht beschreibt die derzeit verfügbaren Strukturen und Formate für den Export kundenbezogener Daten aus Hafenmeister sowie den regulären Ablauf eines Anbieterwechsels.

Version 1.0Stand: 16. Juli 2026
  • Standardpaket

    Geschütztes ZIP-Archiv

  • Strukturierte Daten

    CSV oder JSON

  • Dateien

    Vorhandenes Originalformat

  • Reguläre Wechselphase

    Bis zu 30 Kalendertage

Der konkrete Export enthält nur Daten, die für den jeweiligen Kunden vorhanden und freigeschaltet sind. Individuelle Vertragsregelungen und zwingende gesetzliche Vorgaben gehen dieser allgemeinen technischen Übersicht vor.

Exportierbare Datenstrukturen

Die folgende Liste bildet die logischen Datenbereiche des Standardexports ab. Beziehungen zwischen Objekten werden über dokumentierte Kennungen abgebildet. Soweit vorhanden, werden Erstellungs- und Änderungszeitpunkte sowie kundenbezogene Zuordnungen mitgegeben.

  • Kunde und Konfiguration

    JSON

    Kundeneinstellungen, freigeschaltete Konfigurationswerte, Benachrichtigungs- und Exporteinstellungen

    Logische Struktur: Konfigurationsobjekte und Schlüssel-Wert-Zuordnungen

  • Benutzer, Rollen und Organisation

    CSVJSON

    Benutzerstammdaten, Rollen, Berechtigungsumfänge und organisatorische Zuordnungen

    Logische Struktur: Benutzer-, Rollen- und Zuordnungsobjekte

  • Schiffe, Häfen und Liegeplätze

    CSVJSON

    Kundenspezifische Stammdaten, Abmessungen, Häfen, Liegeplätze und Referenzzuordnungen

    Logische Struktur: Stammdatenobjekte mit dokumentierten Beziehungen

  • Reisen und Reiseverläufe

    CSVJSON

    Reisen, Zeiträume, Anlaufreihenfolgen, Passagen, Liegeplatzplanungen, Kommentare und Importmetadaten

    Logische Struktur: Reiseobjekte mit geordneten Verlaufseinträgen und Zuordnungen

  • Organisatorische Routenplanung

    JSON

    Gespeicherte Ausgangs- und Zielinformationen, Planungsparameter und kundenbezogene Ergebnisse

    Logische Struktur: Routenplanungsobjekte und zugehörige Ergebnisdaten

  • Ausflüge

    CSVJSON

    Ausflugsstammdaten, Hafen- und Reisezuordnungen, Beschreibungen, Status und Planungsinformationen

    Logische Struktur: Ausflugsobjekte und Zuordnungstabellen

  • Crewplanung

    CSVJSON

    Crewstammdaten, Kontakt- und Beschäftigungsdaten, Dokumentinformationen sowie Reise-, Schiffs- und Einsatzzuordnungen

    Logische Struktur: Crew-, Einsatz-, Dokument- und ZuordnungsobjekteDateien separat

  • Dateien und Dokumente

    Originalformat

    Kundenseitig hochgeladene Dateien, Dokumentmetadaten, Beschreibungen und Objektzuordnungen

    Logische Struktur: Dateiverzeichnis plus maschinenlesbare MetadatenMetadaten als CSV oder JSON

  • KI-Chat und Arbeitshilfen

    JSON

    Gespeicherte Chat-Sitzungen, Benutzereingaben, Ausgaben, Bewertungen und sichtbare Metadaten

    Logische Struktur: Sitzungs- und Nachrichtenobjekte

  • Kommunikation und Aktivitätsdaten

    CSVJSON

    Benachrichtigungen, kundenbezogene Meldungen, fachliche Änderungsstände und sichtbare Nutzungsmetadaten

    Logische Struktur: Nachrichten-, Status- und Aktivitätsobjekte

  • Weitere kundenerzeugte Moduldaten

    CSVJSON

    Weitere vorhandene Eingaben, Ausgaben und Metadaten aus für den Kunden freigeschalteten Modulen

    Logische Struktur: Modulabhängige Objekte mit Datenwörterbuch

Aufbau des Exportpakets

Das Standardexportpaket wird über einen geschützten Abrufweg bereitgestellt. Der konkrete Aufbau kann je nach freigeschalteten Modulen variieren und wird im Paket dokumentiert.

hafenmeister-export.zip

  • Manifest

    Version, Erstellungszeitpunkt, enthaltene Datenbereiche und Prüfinformationen

  • Strukturierte Daten

    Nach Datenbereich getrennte CSV- oder JSON-Dateien

  • Dateien

    Hochgeladene Dokumente im vorhandenen ursprünglichen Dateiformat

  • Datenwörterbuch

    Beschreibung der gelieferten Dateien, Felder, Datentypen, Kennungen und Beziehungen

  • Hinweise

    Bekannte Einschränkungen und gegebenenfalls erforderliche Zuordnungshinweise

Formate, Standards und Interoperabilität

  • Zeichen und Zeitangaben

    Textdaten werden als UTF-8 bereitgestellt. Datums- und Zeitwerte werden, soweit technisch vorhanden, in einem dokumentierten ISO-8601-kompatiblen Format ausgegeben.

  • CSV

    Tabellarische Daten enthalten eine Kopfzeile. Trennzeichen, Maskierung, Datumsdarstellung und leere Werte werden im Datenwörterbuch des Exports beschrieben.

  • JSON

    Hierarchische Daten werden als UTF-8-kodiertes JSON bereitgestellt. Objektbeziehungen werden durch dokumentierte Kennungen oder eingebettete Zuordnungen dargestellt.

  • Schnittstellen

    Der Standardexport ist die reguläre Wechselmethode. Vertraglich freigeschaltete APIs können Integrationen unterstützen, ersetzen aber nicht automatisch das vollständige Exportpaket. Umfang und Dokumentation werden für die jeweilige Freischaltung bereitgestellt.

  • Offene Interoperabilitätsspezifikationen

    Über die hier genannten allgemein gebräuchlichen Formate und Standards hinaus wird derzeit keine produktspezifische offene Interoperabilitätsspezifikation für den Standardexport verwendet. Relevante neue harmonisierte Standards oder gemeinsame Spezifikationen werden bei Anwendbarkeit in einer künftigen Version ergänzt.

Regulärer Wechselablauf

Der genaue Ablauf richtet sich nach dem Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben. Der reguläre Prozess ist wie folgt vorgesehen:

  1. 01

    Wechselverlangen

    Der Kunde benennt in Textform den gewünschten Zielanbieter oder die eigene IKT-Infrastruktur, autorisierte Empfänger und einen sicheren Übermittlungsweg.

  2. 02

    Abstimmung

    TNG bestätigt den Eingang, prüft Berechtigung und Umfang und stimmt erforderliche technische Informationen ab. Die maximale Ankündigungsfrist für die Einleitung beträgt zwei Monate.

  3. 03

    Export und Übergabe

    Das Standardexportpaket wird grundsätzlich innerhalb der regulären Wechselphase von höchstens 30 Kalendertagen bereitgestellt. Ist dies technisch nicht möglich, gelten die vertraglichen und gesetzlichen Informations- und Verlängerungsregeln.

  4. 04

    Abruf und Abschluss

    Nach Abschluss der Wechselphase bleibt das Paket mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Anschließend erfolgt die Löschung nach den vertraglichen Fristen und regulären Sicherungszyklen, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Ausgenommene Daten und bekannte Beschränkungen

Nicht Bestandteil des Standardexports sind insbesondere die folgenden internen oder rechtlich beschränkten Inhalte:

  • Quell- und Objektcode, interne Dokumentation, Algorithmen, Systemanweisungen und Berechnungslogik
  • Passwörter, Hashes, API-Schlüssel, Zugriffstoken, private Schlüssel und sonstige Authentifizierungsgeheimnisse
  • Interne Architektur-, Infrastruktur-, Sicherheits-, Diagnose- und Überwachungsdaten
  • Daten anderer Kunden oder Personen, soweit kein rechtmäßiges Herausgaberecht besteht
  • Drittanbieter-, Referenz-, Karten- oder Geodaten, soweit Lizenzbedingungen oder Schutzrechte einer Übertragung entgegenstehen
  • Temporäre Caches, technische Zwischenergebnisse und vollständig anonymisierte Statistiken ohne Kundenbezug
  • Module in Entwicklung

    Datenstrukturen und Exportformate noch nicht produktiv freigegebener Module können sich bis zur Freigabe ändern.

  • Zielsystem

    Import, Transformation, fachliche Zuordnung und eine identische Darstellung im Zielsystem sind nicht Teil des Standardexports, sofern keine zusätzliche Migrationsleistung vereinbart wurde.

  • Datenmenge und Komplexität

    Große Dateibestände, technisch komplexe Beziehungen oder notwendige Sicherheitsprüfungen können den Übergabeweg beeinflussen. Anwendbare Höchstfristen bleiben unberührt.

Vertrags- und Datenschutzkontakt

Export oder Anbieterwechsel anfragen

Bitte richten Sie Export- und Wechselverlangen an die nachstehende Vertrags- und Datenschutzadresse. Geben Sie dabei den Kunden, den gewünschten Umfang, autorisierte Empfänger und, soweit vorhanden, den Zielanbieter an.

info@hafenmeister-system.de

Diese Seite ist ein technisches Informationsregister und keine eigenständige Änderung bestehender Verträge. Maßgeblich bleiben der jeweilige Vertrag, die anwendbaren Datenschutzvorgaben und zwingendes Recht. Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act)